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Annahme von Kommissionsware / Handelsware

  1. The Good Look verkauft Second Hand Ware im Kundenauftrag. Wir behalten uns das Recht vor, Ware ganz oder teilweise ohne Begründung abzulehnen.
     

  2. Der Verkäufer/Kunde erklärt verbindlich und haftet dafür, dass die übergebene Ware sein Eigentum ist.
     

  3. Es werden nur Artikel in Kommission oder Ankauf (nur Handelsware) genommen, die gepflegt, gewaschen, ohne Mängel und frei von Gerüchen sind. Der Eigentümer der Ware erklärt, keine ihm bekannten Mangel zu verschweigen. Bei nachträglich erkannten Mängeln behält sich The Good Look vor, diese aus dem Verkauf zu nehmen oder angemessen im Preis zu reduzieren. Die Kleidung entspricht der laufenden Mode. Schuhe sind neu oder absolut neuwertig.
     

  4. Der Verkäufer/Kunde erklärt, dass die gebrachte Ware Originalware ist und keine Plagiate. Sollten diesbezüglich Zweifel bestehen, muss dies bei der Annahme mitgeteilt werden. The Good Look behält sich vor, auch nachträglich noch Ware aus dem Verkauf zu nehmen, sollte die Echtheit nicht einwandfrei nachgewiesen werden können. Bei absichtlicher Irreführung durch den Verkäufer/Kunden, behält sich The Good Look vor, die Geschäftsbeziehung zu beenden. Kleidung mit herausgeschnittenen Etiketten werden nicht angenommen oder entsprechend günstig angeschrieben.
     

  5. Verkaufspreise werden von The Good Look festgelegt und Kundenvorstellungen bei der Warenannahme berücksichtigt. Bei einer Warenannahme ohne gemeinsame Preisbestätigung ist der Kunde mit dem von The Good Look festgelegten Preis einverstanden, wenn nicht innerhalb eines Tages nach Erhalt der Annahmeliste reklamiert wird. Ein Gegenvorschlag bei fehlendem Einverständnis ist erwünscht. Die Ware wird direkt nach der Auszeichnung in den Verkauf gegeben.

    Aufteilung Verkaufspreis Kommissionsware wie folgt:
    40% Kunde, 60% The Good Look

    Ausnahme:
    Designertaschen mit einem Verkaufswert ab 400 CHF
    50% Kunde, 50% The Good Look

    Designertaschen mit einem Verkaufswert ab 700 CHF
    60% Kunde, 40% The Good Look

    Designertaschen mit einem Verkaufswert ab 1.000 CHF
    70% Kunde, 30% The Good Look

     

  6. Die Second Hand Waren werden maximal für einen Zeitraum von 12 Wochen zum Verkauf angeboten. Wir informieren den Kunden nicht über den fälligen Abholtermin. Eine vorzeitige Rückgabe der Ware an den Anbieter ist nur in Ausnahmefällen möglich und liegt im Ermessen von The Good Look. Vorzeitige Abholung ist nur mit einer Bearbeitungsgebühr von 20% der Warenliste möglich. Nach 10 Wochen ist eine Reduzierung um 20% des Verkaufspreises automatisch. 
     

  7. Bei Abholung der nicht verkauften Ware erfolgt die Auszahlung des Erlöses. Die nicht verkauften Waren müssen spätestens zwei Wochen nach dem vereinbarten Termin abgeholt werden. Erfolgt keine Abholung, geht die Ware automatisch, ohne weitere Benachrichtigung an den Kunden, in das Eigentum von The Good Look über. Die Ware wird nun nach eigenem Ermessen von The Good Look weiterverwendet. Bei Verhinderung zum vereinbarten Termin wird gebeten, sich vorab per Mail oder Telefon zu melden. Der Anspruch auf den Verkaufserlös erlischt nach 3 Monaten (ab Ablauf der Verkaufszeit) und geht ab diesem Zeitpunkt ebenfalls an The Good Look über.

Verkauf

  1. The Good Look schliesst jegliche Gewährleistung und Garantie ausdrücklich aus. Mit dem Kauf nimmt der Käufer das Angebot wie gesehen an und die Beschaffenheit der Ware gilt dann als vereinbart. Second Hand Waren sind vom Umtausch ausgeschlossen, sofern nicht anders vereinbart.
     

  2. Bei den Waren handelt es sich um gebrauchte Waren, welche unter Umständen Gebrauchsspuren aufweisen können.
     

  3. The Good Look übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit in Hinsicht auf Material und Verarbeitung der Waren. Alle Artikel werden, so weit wie möglich, auf Echtheit überprüft. Irrtümer sind vorbehalten. Alle Preise sind Bruttopreise.
     

  4. The Good Look übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch eine unsachgemässe oder falsche Nutzung der Ware entstehen. Eventuell an den Waren befindliche Waren- & Bedienungshinweise sind dringend zu beachten! Für Second Hand Waren wird von The Good Look jegliche Haftung für eventuelle Sachmängel und daraus entstehende Folgeschäden ausgeschlossen!
     

  5. The Good Look übernimmt keine Haftung für allfällige Verluste der Ware, die wir im Auftrag verkaufen (z.B. Wasser, Feuer, Diebstahl, höhere Gewalt, Verschmutzung durch Dritte und andere Beschädigungen).
     

  6. The Good Look behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu aktualisieren, zu verändern oder zu erweitern und diese als neuere Fassung zu veröffentlichen. Bestehende AGBs werden mit der Inkraftsetzung einer Fassung neueren Datums ungültig.
     

  7. Sollte einer der oben genannten Bestimmungen geltendem Recht widersprechen, berührt dies nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen. Für den Inhalt der Seiten und eventuell vorhandene Links auf unseren Seiten übernimmt The Good Look keine Haftung! Alle Marken- oder Produktnamen, die auf dieser Seite genannt werden, dienen nur der vollständigen Artikelbeschreibung und sind Markenzeichen oder geschützte Warenzeichen der jeweiligen Eigentümer.
     

  8. Mit dem Kauf der Ware akzeptiert der Kunde die AGBs.
     

  9. Mit Abgabe der Kommissionsware und Annahme der Artikelliste akzeptiert der Verkäufer/Kunde die AGBs.
     

  10. Mit dem Verkauf von Handelsware an The Good Look akzeptiert der Verkäufer die AGBs.

Stand Allgemeine Geschäftsbedingungen 01. März 2024

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